Unsere AGBs
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der "tabletop" Christian Rössel GesmbH
- Umfang und Gültigkeit
Aufträge und Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden. Auch Änderungen oder Sonderbedingungen bedürfen der Schriftform.
Wir sind nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfange zur Lieferung verpflichtet.
Einkaufsbedingungen der Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
- Lieferung
Als Liefertag gilt der Tag der Übergabe an Post, Bahn oder Spediteur. Bei Abholung durch den Auftraggeber gilt das Datum der Verständigung von der Liefer. Und Versandbereitschaft als Lieferdatum. Bei Lieferung durch unseren eigenen Wagen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald das Fahrzeug unser Betriebsgelände verläßt.
Die Verladung und der Versand der Liefergegenstände erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Auch bei etwa frachtfrei vereinbarter Lieferung gilt die Gefahr auf den Besteller übergegangen, sobald die Ware aus unserem Versandlager oder Werk abgegangen ist. Bei vereinbarter Abholung durch den Besteller jedoch im Augenblick unserer Mitteilung an den Besteller über die Bereithaltung zur Ausfolgung.
Teillieferungen sind möglich.
Versicherungen aller Art werden von uns nur über Anordnung des Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.
Bei Versand im Inland werden alle unsere Lieferungen ab Lager generell auf Kosten des Bestellers transportbruchversichert.
Etwaige Ersatzansprüche aus Transportschäden muß der Auftraggeber unverzüglich bei Erhalt der Ware schriftlich an uns melden, damit wir den Anspruch bei der Transportbruchversicherungsanstalt geltend machen können.
Andere Beanstandungen sind gleich nach Empfang der Ware bei uns vorzubringen.
- Preise
Unsere Preise gelten "Ab Werk bzw. Lager" und enthalten keine Umsatzsteuer. Die Erstverpackung ist in den Preisen eingeschlossen, die für den Versand notwendige Außenverpackung kann getrennt in Rechnung gestellt werden.
Die Preise sind freibleibend. Wir fakturieren zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen.
Alle Preise basieren auf dem Preis- und Kostenniveau des Zeitpunktes der Preisabgabe. Zwischenzeitliche Preisveränderungen, insbesondere Änderungen der Währungsparität bei Importwaren berechtigen uns dies bei Erstellung der Faktura zu berücksichtigen.
- Liefertermin
Wir sind bestrebt, die genannten Liefertermine einzuhalten, doch wird für eine bestimmte Lieferfrist nicht gehaftet. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen sowie Naturkatastrophen in unseren Betrieben oder den Betrieben unserer Vorlieferanten sowie Transportstörungen entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung ist ausgeschlossen.
- Zahlung
Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Fakturendatum, netto ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Für prompte Zahlung oder Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist kann ein Skontoabzug vereinbart werden.
Die genannten Zahlungskonditionen gelten auch für Teillieferungen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung. Bei Zahlungsverzug werden handelsübliche Verzugszinsen berechnet.
Wechsel und Schecks gelten nicht als Barzahlung; sie werden nach Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont und Einzugsspesen gehen z Lasten des Auftraggebers.
Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung.
Für etwaige Ratenzahlung muß eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder wegen Bemängelung zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
- Eigentumsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung einschließlich Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an nicht bezahlter Ware als Sicherung für die gesamte Saldoforderung.
- Rücktritt
Preisdifferenzen berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Stornos gilt eine Stornogebühr von 15% als vereinbart. Die Stornogebühr schließt etwaige Schadenersatzansprüche wegen Rücktrittes vom Vertrag nicht aus.
Bei Sonderanfertigung (das sind Artikel, die nicht in der Preisliste genannt sind) verfällt eine gegebene Anzahlung bei Rücktritt vom Vertrag ersatzlos.
Wird der vom Auftraggeber ausdrücklich zur Bedingung gemachte Liefertermin überschritten, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Gewährleistung und Haftung
Wir versichern gegen Bezahlung einer vereinbarten Prämie das Bruchrisiko bis zur Übernahme der Ware. Andernfalls wird für Transportbruch keine Haftung übernommen.
Beanstandungen anderer Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgt sind. Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltlose Annahme der Ware.
Wir haften nicht dafür, daß die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, wenn diese Zwecke nicht Vertragsinhalt geworden sind.
Auch haften wir nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Waren entstehen sollten.
Für Mängel an Gegenständen welche wir nicht selbst angefertigt haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Erzeuger bzw. Zwischenlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Wir erfüllen eine entstandene Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch entsprechenden Preisminderung. Bei vereinbartem Austausch oder Rücknahme erfolgen Ersatzlieferung oder Gutschrift nach Einlangen der reklamierten Ware im Lieferwerk.
Wir garantieren die handelsübliche Qualität, Beschaffenheit und Sortierung der gelieferten Ware. Bei halbfertigen Artikeln sind geringfügige Abweichungen in der Form, Farbe oder in den Abmessungen kein Grund zur Beanstandung.
- Schlußbestimmungen und Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes ist ausgeschlossen.
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Für etwaige Streitigkeiten gilt nach unserer Wahl das sachlich zuständige Gericht in Mödling oder Wien als vereinbart.

Unsere Familie
Willkommen bei "tabletop" – Ihrem Familienunternehmen in der dritten Generation!
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Ihre Rössel-Familie freut sich auf Sie!